Das Bundesgericht erachtet die Regelung, wonach nur Personen mit hinreichend finanziellen Mitteln im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens zugelassen werden, als geeignetes und erforderliches Mittel, um das öffentliche (fiskalische) Interesse der Schweiz zu wahren. Es lässt deshalb offen, ob das Kriterium der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit gesamthaft betrachtet zu einer (indirekten) Diskriminierung führt, und weist die Beschwerde einer arbeitsunfähigen Spanierin ab.