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EGMR

Familiennachzugsrecht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge trotz Sozialhilfebezug

Rechtsprechung
Familiennachzug

EGMR, F-1316/2022, B.F. und andere gegen die Schweiz (Rs Nr. 13258/18, 15500/18, 57303/18 und 9078/20), Urteil vom 4. Juli 2023

Die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) rügt die Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Fällen von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die ihre Familie in die Schweiz nachziehen wollten, aber dazu nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügten, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt. Trotz dem Sozialhilfebezug dieser Personen gewichtete der EGMR die privaten Interessen der Flüchtlinge höher als das öffentliche Interesse an der Steuerung der Zuwanderung und dem wirtschaftlichen Wohl des Landes.
iusNet MigR 26.07.2023