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Fristberechnung

Prozeduraler Aufenthalt wird an die Frist für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht angerechnet

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel
Das Verwaltungsgericht setzte sich im vorliegenden Fall mit der Argumentation auseinander, wonach das Bundesgericht betreffend Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) für die Anwendung der Zehnjahresregel jeden rechtmässigen Aufenthalt genügen lasse, weshalb auch betreffend Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer ein prozeduraler Aufenthalt mitgezählt werden müsse. Das Gericht erachtet diese Fälle als nicht vergleichbar und hält sich bei der Auslegung der zeitlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung strikt an den Gesetzeswortlaut.
iusNet MigR 22.11.2023