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Integrationskriterien

Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern

Rechtsprechung
Einbürgerung

BGer, 1D_5/2022, Urteil vom 25. Oktober 2023

Liegen Schulden lange zurück und bemüht sich der Kandidat nachweislich um deren Tilgung, so darf die Einbürgerung trotz entgegenstehender eindeutiger kantonaler Bestimmungen nicht ohne Würdigung der persönlichen Umstände pauschal verweigert werden.
iusNet MigR 24.01.2024