Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern Rechtsprechung Einbürgerung 1D_5/2022 Bundesgericht Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern BGer, 1D_5/2022, Urteil vom 25. Oktober 2023 Liegen Schulden lange zurück und bemüht sich der Kandidat nachweislich um deren Tilgung, so darf die Einbürgerung trotz entgegenstehender eindeutiger kantonaler Bestimmungen nicht ohne Würdigung der persönlichen Umstände pauschal verweigert werden. iusNet MigR 24.01.2024 Weiterlesen über Romanshorn muss einen Kandidaten trotz Schulden einbürgern