Das Verwaltungsgericht Zürich setzt sich mit der Frage der Diskriminierung von Invaliden beim Familiennachzug auseinander und kommt dabei zu einem anderen Schluss als das Verwaltungsgericht Aargau in einem kürzlich publizierten Urteil (WBE.2020.190 vom 20. September 2022): Solange sich der Bezug der Ergänzungsleistungen durch den Familiennachzug unter Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens der Ehefrau nicht erhöht, muss der Familiennachzug bewilligt werden.