Das Verwaltungsgericht Zürich rügt das Migrationsamt, welches einen Iraker kurzerhand ausschaffte, obwohl noch ein Rekursverfahren um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Eheschliessung hängig war. Nur weil der Bräutigam unter grossem migrationsrechtlichen Druck stand, dürfen die Indizien und Belege, die für das Vorliegen einer echten Beziehung sprechen, nicht ausser Acht gelassen werden.