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Schriftenlosigkeit

Reisedokumente für schriftenlose afghanische Staatsangehörige

Rechtsprechung
Reisedokumente

BVGer, F2067/2022, Urteil vom 3. Juli 2023

Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit der Lage in Afghanistan auseinander und jener, der Afghaninnen und Afghanen, die über keinen Reisepass verfügen: Es ist diesen nicht zumutbar, nach Afghanistan zu reisen, um dort Reisedokumente zu beschaffen. Weder in der Schweiz noch in anderen europäischen Staaten stellen die afghanischen Auslandvertretungen (neue) Reisedokumente aus. Dass sich an dieser Situation etwas ändert, ist nicht absehbar. Entsprechend gilt der afghanische Beschwerdeführer als schriftenlos.
iusNet MigR 26.07.2023